Flutkatastrophe: Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen soll ausgesetzt werden
Das Bundeskabinett will Firmen mit Gesetzesentwurf Zeit geben Die bestehende 3-Wochen-Frist des § 15a Absatz 1 InsO soll ausgesetzt werden. Mit dem Gesetz vom 24.06.2013 besteht keine Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die von dem diesjährigen Hochwasser beeinträchtigt wurden. Mit dieser Maßnahme soll betroffenen Unternehmen die Zeit verschafft werden, eine entstandene wirtschaftliche Schieflage zu beseitigen.
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