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Vertragsverhältnisse mit einem Insolvenzverwalter

Bundesgerichtshof stellt klar, dass ein Insolvenzverwalter an den Inhalt des Vertrages und die Absprachen gebunden ist Dies gilt dann, wenn der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages – ausdrücklich oder konkludent – im Sinne des § 103 Insolvenzordnung erklärt hat. Was war geschehen? Ein Insolvenzverwalter erfüllte zunächst Teillieferungen aus einem Rahmenvertrag, den der ehemalige Schuldner abgeschlossen…

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