Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers
§ 13 Absatz 1 Nr. 9 ErbStG gewährt einen Höchstbetrag bis 20.000,00 Euro steuerfrei – welche Voraussetzungen sind daran geknüpft? Mit dieser Frage hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 11.09.2013 zu beschäftigen, Az. II R 37/12.
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