Abberufung eines Vorstandsmitglieds bei Inkaufnahme drohender Insolvenz
Erstmals hat ein Oberlandesgericht in einer Entscheidung in aller Deutlichkeit klargestellt, dass die bewusste Inkaufnahme einer drohenden Insolvenz einen Abberufungsgrund darstellt – OLG Stuttgart, Beschuss vom 28.05.2013, Az. 20 U 5/12.
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