Auch der Ferrari kann Betriebsvermögen sein!
Der Bundesfinanzhof hat sich in seiner Entscheidung vom 29.04.2014 wieder einmal mit der Frage Luxussportwagen im Betriebsvermögen auseinandergesetzt. Dabei hat der BFH in seinen Entscheidungsgründen klargestellt, dass sich die Frage, ob ein geleastes Kfz zum Betriebsvermögen gehört, ausschließlich an der vereinbarten Leasingzeit oder der überwiegenden betrieblichen Nutzung orientiert. Sofern ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand vorliegt, dürfen…
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