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Befreiung

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Verpflichtung zur Zahlung des IHK-Grundbeitrags

Grundvoraussetzung für Freistellung eines Kammermitglieds ist die Nichteintragung im Handelsregister Die Befreiungsvorschrift des § 3 III 3 IHKG gilt nicht für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). OVG Lüneburg Beschluss vom 24.07.2013 Az. 8 LA 16/13! Nach Auffassung des Gerichtes ist die UG (Unternehmergesellschaft) als Kammermitglied der IHK zur Zahlung des Grundbeitrags verpflichtet.

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