Technische Sicherheitseinrichtungen bei Kassen – Übergangsfrist endet
Elektronische Kassensysteme müssen seit Anfang 2020, wenn es von der Bauart her möglich ist, mit einer sogenannten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Bisher gilt hier eine Übergangsfrist mit einer Nichtbeanstandungsregelung. Prüfer sind derzeit also noch angehalten, das Fehlen einer solchen TSE nicht zu bemängeln. Aufgrund der Corona-Pandemie und der wirtschaftlich angespannten Lage der Unternehmen,…
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