Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist für viele ein lang gehegter Traum – endlich der eigene Chef sein! Bevor jedoch der Entschluss zur Gründung einer eigenen, selbständigen Existenz getroffen wird, gilt es eine Vielzahl von Abwägungen zu treffen.
Der Gründer sollte zumindest über die folgenden Fragen nachdenken:
- Habe ich das notwendige Fachwissen und die nötige Kompetenz auf meinem geplanten Gebiet der Selbständigkeit?
- Kenne ich den Markt und dessen Gepflogenheiten? Welche praktischen Erfahrungen habe ich?
- Welche kaufmännischen und steuerrechtlichen Kenntnisse sind notwendig? Habe ich diese oder kann ich mir diese kurzfristig aneignen?
- Lässt meine familiäre Situation den Schritt in die Selbständigkeit zu?
Wenn der Entschluss des Gründers feststeht, kann nunmehr die praktische Umsetzung erfolgen. Dabei stellt sich aus rechtlicher Sicht zunächst die Frage nach der Rechtsform.
Um es vorwegzunehmen – „Die“ richtige Rechtsform gibt es nicht. Vielmehr muss durch Abwägung der verschiedensten Kriterien in Zusammenarbeit mit steuerlichen Beratern die für den Einzelfall optimale Rechtsform gefunden werden. Die Entscheidungsfindung hat dabei eine ganze Reihe von Kriterien abzuwägen, deren Wichtigkeit vom Gründer selbst nach Priorität einzuordnen ist. Diese Rechtsformwahl muss auch im weiteren Verlauf des Bestehens des Unternehmens weiterhin überprüft und Notwendigenfalls angepasst werden.
Im deutschen Rechtssystem besteht zunächst die klassische Zweiteilung in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Diese Gesellschaftstypen unterscheiden sich neben der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung vor allem in der steuerlichen Behandlung.
Zu den Personengesellschaften zählen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft),
- Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft (KG)
- stille Gesellschaft
Zu den Kapitalgesellschaften zählen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Daneben gibt es eine Reihe von Misch- und Sonderformen, unter denen die GmbH & Co. KG die bekannteste ist.
Eine Reihe verschiedener Urteile des Europäischen Gerichtshofes in Brüssel (EuGH) ermöglichen es auch, auch in Deutschland eine ausländische Rechtsform wie z. B. die „Limited (Ltd.)“ zu nutzen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Gründung einer Rechtsform europäischen Rechtes eröffnet – die Europäische Aktiengesellschaft – die jedoch aufgrund der relativ hohen Stammkapitalziffer für einen Gründer nur selten in Betracht kommen wird.
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
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