Wenn die Prüfungsanordnung ins Haus kommt ist die Panik meist groß. Die erste Frage, die jeder sich sofort stellt: Wie verhalte ich mich jetzt richtig in der Vorbereitungsphase?
Angesichts steigender Zahlen in der Betriebsprüfung und zum Teil hohen Nachforderungen durch die Finanzämter sollte sich jeder Unternehmer einen Fahrplan zurechtlegen. Nachfolgend einige Tipps zur Beachtung im Rahmen der Vorbereitungsphase.
1. Tipp: Die Vorbereitungsphase
Bereiten Sie sich auf eine Prüfung gut vor. Die Betriebsprüfung beginnt bereits mit der Prüfungsanordnung, die Ihnen den Prüfungszeitraum, den Prüfungsort und den Prüfungsbeginn mitteilt.
2. Tipp: Der Prüfungsort
Grundsätzlich sollen Außenprüfungen in Ihren Geschäftsräumen stattfinden.
Das hat allerdings große Nachteile. Der Prüfer kann sich im Unternehmen umsehen und auch Ihre Mitarbeiter in vermeintlich harmlose Gespräche verwickeln.
Versuchen Sie also, die Prüfung in den Räumen Ihres Steuerberaters oder direkt beim Finanzamt stattfinden zu lassen. Zur Begründung können Sie zum Beispiel anführen, dass Sie dem Prüfer keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können.
Allerdings wird dieser Antrag nur ausnahmsweise genehmigt werden. Versuchen sollten Sie es aber.
3. Tipp: Zeitgewinn
Den Termin für die Prüfung setzt das Finanzamt im Rahmen der Prüfungsanordnung fest – dies sind in der Regel mindestens 4 Wochen.
Wenn allerdings Unterlagen in Ordnung gebracht werden müssen, kann diese Frist zu kurz bemessen sein.
Beantragen Sie deshalb mit einer entsprechenden Begründung (Urlaub, Kur, Operation), den Termin zu verlegen. Mit einer guten Begründung kann so nochmals Zeit gewonnen werden.
4. Tipp: Kontaktieren Sie sofort Ihren Steuerberater und einen Fachanwalt für Steuerrecht
Beide sollten in bereits in der Vorbereitungszeit eingeschaltet werden, um die Buchhaltung auf eventuelle Schwachstellen zu überprüfen.
Gerade der Fachanwalt für Steuerrecht kennt sich mit Betriebsprüfungen und möglichen Rechtsmitteln gut aus und kann die Prüfung bereits vorab in die richtige Bahn lenken.
5. Tipp: Bringen Sie Ihre Unterlagen in Ordnung
Machen Sie Ihre Buchhaltung „wasserdicht“. Prüfen Sie die Buchhaltungsunterlagen auf Vollständigkeit, Ordnung und Sauberkeit. Der Prüfer muss in angemessener Zeit Sachverhalte verstehen und nachvollziehen können.
6. Tipp: Strafbefreiende Selbstanzeige?
Nach Eingang der Prüfungsmitteilung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Damit sollten bereits in der Vorbereitungsphase Strategien der Verteidigung besprochen werden.
Wir vertreten Unternehmer regelmäßig in der Vorbereitungsphase und während der Betriebsprüfung. Aus der Erfahrung zahlreicher Betriebsprüfung kann ein Ergebnis festgehalten werden – wer gut vorbereitet in die Prüfung geht, hat keine (bösen) Überraschungen zu erwarten.
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
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