Seit dem 01.07.2007 veröffentlichen die Insolvenzgerichte unter www.insolvenzbekanntmachungen.de alle eröffneten Insolvenzverfahren. Folgt hieraus eine Pflicht des Rechtsanwaltes zur Recherche?
Die Recherche im Internetportal ist für alle Beteiligten sinnvoll – will der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Forderungen beitreiben und hierfür eine Klage erheben, ist er gut beraten, nach einer Veröffentlichung im Internet zu suchen.
Zwischenzeitlich gibt es mehrere erstinstanzliche Gerichte, die einen Rechtsanwalt zu Schadensersatzzahlungen verurteilt haben, da dieser gerade keine Internetrecherche betrieben hat. Dabei stellten die Gerichte teilweise fest, dass es tatsächlich Rechtsanwälte gibt, die die Veröffentlichungen nicht kennen bzw. nicht überprüfen. Der Schaden wurde dabei regelmäßig in den unnötigerweise entstandenen Rechtsanwaltsgebühren sowie den Gerichtskosten gesehen.
Der Bundesgerichtshof selbst hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen.
Allerdings – jeder im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwalt sollte die Homepage kennen und von sich aus noch vor Klageerhebung prüfen, ob gegen den Gegner ein Insolvenzverfahren anhängig ist bzw. ein solches bereits schon eröffnet wurde.
Jedem Mandanten, insbesondere Unternehmern, kann nur empfohlen werden, sich einen im Wirtschaftsrecht versierten Rechtsanwalt zu suchen, der seine Interessen vertritt. Als Kanzlei für Wirtschaftsrecht vertreten wir ausschließlich Unternehmer und Unternehmen und sind somit mit derartigen Fragestellungen sehr gut vertraut.
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
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