Neue Qualifizierungen für Apothekeninhaber – Kompetenz Apotheke Schmerz

Veröffentlicht am: 21. September 2014 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Aphothekenrecht, Blog

Auch Apothekeninhaber sind dem Wettbewerb ausgesetzt und müssen sich von anderen Mitbewerbern hervorheben. In Bayern wurde nun ein neues Modell entwickelt, was bundesweit umgesetzt werden soll.

Zahlreiche Menschen in Deutschland leiden unter chronischen Schmerzen. Egal ob Rücken- oder Kopfschmerzen – nach Berechnungen des Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. leiden über 12 Millionen Menschen an chronischen Schmerzen.

Neben dem Arzt ist die Apotheke eine wichtige Anlaufstelle für diese Patienten. Diese erwarten zurecht eine gute Arzneimittelversorgung und eine ausführliche Beratung.

Das neue Zertifikat als „Schmerz-Apotheke“ schafft einen neuen Schwerpunkt in diesem Bereich und signalisiert den Patienten, dass eine besondere Kompetenz in diesem Bereich gegeben ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) e.V. hat dafür die Initiative „KompetenzApotheke Schmerz“ ins Leben gerufen. Das neue Modell wurde zunächst in Bayern umgesetzt und hat sich bereits bewährt. Nun soll das Modell bundesweit eingeführt werden.

Voraussetzung für das Zertifikat ist die Fortbildung für Apotheker zur „KompetenzApotheke Schmerz“, die aus verschiedenen Modulen besteht. Am Fortbildungslehrgang müssen mindestens zwei Mitarbeiter teilnehmen, von denen einer eine Approbation besitzen muss.

Im Lehrgang wird fundiertes Grundlagenwissen über Schmerzen vermittelt – zur Schmerzentstehung, Schmerzmodulation und Schmerzchronifizierung, die Rolle der Pharmakotherapie, das WHO-Stufenschema zur Therapie sowie Informationen und spezielle Kenntnisse zu bestimmten Patientengruppen.

Wie von Rechtsanwälten und den dortigen Fachanwaltstiteln bekannt, müssen sich auch die „KompetenzApotheken“ immer auf dem neuesten Stand halten und sich jährlich fortbilden und re-zertifizieren lassen.

Paxistipp:

Mit diesem Lehrgang haben Sie als Apotheker einen klaren Vorteil vor vielen Medizinern. Erst im Jahr 2016 wird die „Schmerzmedizin“ zum Pflichtprüfungsfach in der Arztausbildung.

Mit dieser Zertifizierung heben Sie sich von der Konkurrenz ab.

Gleichzeitig sollten Sie bereits jetzt intensiv mit Schmerztherapeuten und spezialisierten Ärzten zusammenarbeiten, um Ihren Patienten die bestmögliche Betreuung gewährleisten zu können.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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