Falsche Selbstanzeige und ihre Folgen
Die Wichtigkeit einer vollständigen und richtigen Selbstanzeige wird wieder einmal am Beispiel Uli Hoeneß deutlich. Trotz einer Selbstanzeige im Januar diesen Jahres (der Unterzeichner berichtete), hat das zuständige Landgericht München II die Anklage der Staatsanwaltschaft München ohne Einschränkungen zugelassen.
Dies zeigt – wird eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht ordnungsgemäß verfasst, kann dies ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
Tatsache ist – wenn die strafbefreiende Selbstanzeige nicht wirksam ist, droht eine Haftstrafe. Angesichts der im Raum stehenden Dimensionen des Nachzahlungsbetrages (nunmehr wird von 3,2 Millionen Euro ausgegangen) könnte diese auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Richtlinien einer Verurteilung klargestellt: Je höher der eingetretene Schaden, desto höher die Strafe.
Die Leitlinien können wie folgt zusammengefasst werden
Hinterzogene Steuern bis 50.000,00 Euro – Im Regelfall Geldstrafe
Hinterzogene Steuern bis 100.000,00 Euro – Geldstrafe, unter Umständen bereits Freiheitsstrafe
Hinterzogene Steuern bis 1.000.000,00 Euro – Keine Geldstrafe mehr – Freiheitsstrafe (die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann)
Hinterzogene Steuern über 1.000.000,00 Euro – Freiheitsstrafe, die nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Lassen Sie sich beraten, damit die Selbstanzeige auch wirklich stafbefreiend wirkt
Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige sollte daher zwingend gemeinsam mit einem Fachmann vorbereitet werden – denn wirkt die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend, kann es zu empfindlichen Geldstrafen (die zur nachzuzahlenden Steuer hinzukommen) oder sogar zur Haftstrafe kommen.
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Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
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