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Gesellschaftsrecht

Wann sollten Geschäftsführer und Vorstände sich rechtlich beraten lassen?

Der Geschäftsführer muss seine eigenen Grenzen erkennen und dann Rechtsberatung in Anspruch nehmen Wann genau muss der Geschäftsführer bzw. Vorstand nun Beratungsbedarf erkennen? Hierzu gehen die Auffassungen weit auseinander – dies ist für den Geschäftsführer nicht nur misslich, sondern kann gefährlich werden.

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Haftungsklagen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen nehmen zu

Geschäftsführer und Vorstand können ihr Haftungsrisiko begrenzen Neben den bereits erörterten Haftungstatbeständen in steuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Hinsicht sehen sich Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften zunehmend Haftungsklagen gegenüber. Diese werden nach einem Wechsel in der Geschäftsführung bzw. einem Wechsel der Gesellschafterstruktur von den vormals von ihnen geführten Gesellschaften initiiert.

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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – Teil 5

In Teil 5 der Haftungsreihe – Ausweg Privatinsolvenz? Was tun, wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern scheitern? Schlagen die Verhandlungen mit den Gläubigern fehl oder stehen die notwendigen finanziellen Mittel für Verhandlungen nicht zur Verfügung bleibt oftmals nur ein Ausweg – das Insolvenzverfahren. Aber auch hier gibt es erheblichen Beratungsbedarf! Ein oftmals begangener Beratungsfehler –…

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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – Teil 4

Ausweg außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Privatinsolvenz? Die Haftungsreihe zeigt, dass die Stellung als Geschäftsführer mit erheblichen Risiken verbunden ist – diese sind zwar kalkulierbar, aber nicht vollständig auszuschließen. Hohe Risiken besonders wenn Geschäftsführes gleichzeitig Anteilseigner ist Gerade in kleinen Gesellschaften, in denen der Geschäftsführer auch Anteilseigner ist, führt die Insolvenz der Gesellschaft nicht selten auch zu…

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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – Teil 3

In Teil 3 der Haftungsreihe – die steuerrechtliche Haftung für nicht gezahlte Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer Neben den beiden bereits benannten Haftungstatbeständen (Teil 1 und Teil 2 der Haftungsreihe) ordnet auch das Steuerrecht eine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung steuerlicher Pflichten an.

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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – Teil 2

Ein weiterer, oft nicht erkannter Haftungstatbestand – die Haftung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge In Zeiten knapper finanzieller Mittel spart der Geschäftsführer zuerst an der Stelle, an der ihm (vermeintlich) nichts passieren kann – den Beiträgen für die Sozialversicherung.

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Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH – Teil 1

Viele Geschäftsführer unterschätzen die persönlichen Haftungsrisiken, die auch bei einer GmbH bestehen Der Geschäftsführer einer GmbH ist zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Dieses Risiko wird besonders in der Krise und der Insolvenz der GmbH deutlich – der Geschäftsführer haftet dann schnell mit seinem Privatvermögen. Nur der gut beratene Geschäftsführer kann diese Risiken minimieren oder ausschalten.

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