RA Dresden Dittmann

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie eine besondere gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern. Hieraus ergibt sich auch, dass die bestehenden Gesetze zur Regelung des Arbeitsrechtes Schutzgesetze für die Arbeitnehmer sind. Damit haben Sie als Arbeitgeber vor Gericht von Anfang an eine schwierigere Ausgangsposition.

Trotz dieser (bekannten) Tatsache sprechen Arbeitgeber immer wieder spontan Kündigungen aus und provozieren hierdurch einen Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten. Eine rechtssichere Kündigung setzt immer eine gute Vorbereitung voraus – egal ob es sich um eine ordentliche oder gar außerordentliche Kündigung handelt!
Bei fehlender oder fehlerhafter Vorbereitung wird es teuer für den Arbeitgeber.

Wir sind Arbeitgeberanwälte!

Wir beraten sowohl kleine als auch mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen – hierzu zählen auch große Dienstleistungsunternehmen mit hohem Personaleinsatz.

Wir sind Dienstleister für Arbeitgeber und unterstützen Sie:

  • bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, befristeten Arbeitsverträgen oder Verträgen mit Führungspersonal
  • bei der Erarbeitung von Konzepten für die Probezeit
  • bei der Vorbereitung und Abfassung von arbeitsrechtlichen Abmahnungen
  • bei der Vorbereitung und dem Ausspruch von ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen
  • im Fall der Fälle auch beim Ausspruch von Massenentlassungen und der Umsetzung von Sanierungskonzepten
  • mit hausinternen Schulungen Ihrer Mitarbeiter der Personalabteilung, Ihrer Teamleiter und Führungskräfte

Hierdurch erreichen Sie:

  • eine Optimierung Ihrer Personalprozesse – von der Einstellung von Arbeitnehmern, Gehaltsverhandlungen mit Arbeitnehmern bis zur Kündigung von Arbeitnehmern
  • eine Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch die Vermeidung oder Minimierung konfliktbedingter Personalkosten (Stichwort Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer)
  • eine positive Außendarstellung, da aussichtslose (öffentlichkeitswirksame) Kündigungsschutzprozesse von vornherein vermieden werden

Im Bereich des Arbeitsrechts bestehen regelmäßig Schnittstellen zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht, die von uns in jeder Beratungsphase berücksichtigt werden. Daher vertrauen uns auch Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte die Ausarbeitung und Verhandlung ihrer Verträge an.

Profitieren auch Sie und Ihr Unternehmen von unserer Erfahrung.

Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Verfügbarkeit führen zu einer spürbaren Entlastung in Ihrer täglichen Personalarbeit und in der Kommunikation mit Ihren Arbeitnehmern, dem Betriebsrat oder Personalräten, den Gewerkschaften und Behörden.

Erfahren Sie mehr…

Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin!

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